AGB

1. Zweck

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen den Auftraggeber oder eine berechtigte Drittperson und die Fitnesszentrale (im Folgenden «Fitnesszentrale» genannt) vor Missbrauch und Schaden durch gegenseitige Missverständnisse schützen. Sie sollen ergänzend zu den vertraglich festgelegten Rechten und Pflichten die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fitnesszentrale regeln und den Kunden über wesentliche Bestimmungen informieren.

2. Gültigkeit

Das Vertragsverhältnis wird mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Dienstleistungsvertrag Fernbetreuung von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Ist in einem Vertrag ein Punkt enthalten, welcher in den AGB anders aufgeführt ist, so ist der im Vertrag stehende Hinweis rechtsgültig und löst den jeweiligen Punkt in den AGB ab.

3. Vertragsinhalt und Geltung

Die Fitnesszentrale verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt auszuführen.

3.1 Beginn

Die Erbringung der Fernbetreuungs-Dienstleistung durch die Fitnesszentrale startet zum im Vertrag aufgeführten Vertragsbeginn (Vertrag – V2).

3.2 Dauer

Die Einsatzdauer richtet sich grundsätzlich nach den vertraglich individuell vereinbarten Zeitzonen der Fernbetreuung (Vertrag – V3). Die Abrechnung erfolgt im Stundentakt nach den in den Tarifgruppen definierten Preisen.

3.3 Beendigung/Kündigung

Bei unbefristeten Dienstleistungen/Dienstleistungsverträgen gilt von Seiten des Auftraggebers eine Kündigungsfrist von einem Monat inklusive Wochenenden und Feiertagen, die jeweils per Ende des Vormonats ausgeübt werden muss.

4. Rechnung und Preise

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme bei Aushändigung bzw. bei Zusendung der Rechnung, spätestens jedoch innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, ansonsten werden für Verzug oder Ratenzahlung bankübliche Zinsen in Höhe von 5% berechnet. Bei Verzug innerhalb der ggfs. vereinbarten Ratenzahlung ist der gesamte Restforderungsbetrag zuzüglich Zinsen sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug und einem daraus entstehenden Mahnverfahren fallen folgende Kosten an: Pro Mahnung € 25, Einschreiben € 5, Verzugszins 5%. Gemahnt wird nach den gesetzlichen Vorschriften, danach wird das gerichtliche Mahn-verfahren (oder die Beauftragung einer Inkasso-Unternehmung) eingeleitet.

4.1 Preise

Die Preise richten sich nach den abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag Fernbetreuung oder einer schriftlichen Offerte. Sie werden pro Stunde/Mitarbeiter berechnet.

4.2 Vorauszahlung

Die Fitnesszentrale behält sich vor, 50% des monatlichen finanziellen Auftragsvolumens im Voraus zu verlangen.

4.3 Operative Folgen bei Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, kann die Fitnesszentrale ihre vertraglichen Leistungen sofort einstellen. Die Haftung der Fitnesszentrale für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

5. Reklamationen

Falls ein Grund zu einer Reklamation über die Dienstleistungen von der Fitnesszentrale entstehen sollte, ist dies sofort direkt der Geschäftsleitung der Fitnesszentrale zu melden.

6. Rechte und Pflichten

Die Fitnesszentrale verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen mit Ihrem Personal nach bestem Wissen und Gewissen aufmerksam, professionell und pflichtbewusst durchzuführen.
Der Auftraggeber erteilt der Fitnesszentrale die Vollmacht, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages – wie die Alarmierung der vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner – nötig oder nützlich sind. Für den Beizug von externen Kräften wie Polizei, Sanitäter oder Feuerwehr, die während des Anlasses erforderlich erscheinen, ist die Fitnesszentrale im Namen und auf Kosten des Auftragsgebers jederzeit berechtigt.
Die Fitnesszentrale haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursachte Schäden an Personen und Sachen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird hingegen ausgeschlossen. Die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung der Fitnesszentrale deckt Schäden bis zu einer Schadensumme von € 5 000`000 ab.

7. Haftungsbegrenzungen und -ausschluss

7.1 Die Fitnesszentrale lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die auf einen temporären Ausfall der zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen notwendigen technischen Infrastruktur zurück zu führen sind. Hierzu zählen unter anderem Störungen des zum Datenverkehr notwendigen Telekommunikationsnetzes, der Stromversorgung oder einzelner Hard- oder Software-Komponenten.

7.2 Die Fitnesszentrale übernimmt keine Haftung für Schäden, die ein Dritter oder ein Ereignis während einer Auftragserfüllung verursacht oder verursacht hat.

7.3 Die Fitnesszentrale garantiert keine Reaktions-, Interventions- oder Alarmierungszeiten. Die Fitnesszentrale garantiert keine speziellen medizinischen und pflegerischen Kenntnisse und lehnt somit jegliche Leistungsnormen und dahingehende Haftungs- und Gewährleistungsansprüche kategorisch ab.

7.4 Eine Haftung seitens der Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit bei Vorliegen von höherer Gewalt wird von der Fitnesszentrale nicht übernommen.

7.5 Die Beweislast für das Verschulden und die Schäden liegt beim Geschädigten.

7.6 Im Übrigen ist die Haftung der Fitnesszentrale grundsächlich subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Sachversicherungen.

8. Sorgfaltspflicht

Die Fitnesszentrale verpflichtet sich, sensible Daten, die vom Kunden zur Erfüllung des Auftrages übergeben wurden oder Bestandteil des Auftrages sind, sorgfältig und vertraulich zu behandeln.

9. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Informationen und Wahrnehmungen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören.
Die Mitarbeiter der Fitnesszentrale werden auf Ihre Geheimhaltungspflicht aufmerksam gemacht und sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

10. Schlussbestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen nicht gültig oder nichtig sein sollten, hindert dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Die Bestimmungen unterliegen dem deutschen Recht.

Als Gerichtsstand gilt Dresden zwischen den Parteien als vereinbart.

Stand April 2022 (V1.0)